Allgemeine Geschäftsbedingungen (Berlin, 25.11.2022) | Hinweise und Widerrufsbelehrung

1. Allgemeine Vertragshinweise

  1. Der Bestellende wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Auftraggeber bezeichnet.
  2. Auftraggeber ist jede natürliche oder juristische Person, die eine Bestellung auslöst.
  3. Als Auftragnehmer wird bezeichnet: Lucyna Galus, ZAUN-Factory.de, Flottenstraße 24, 13407 Berlin.
  4. Geschäftsbedingungen (Gültigkeit): Der Auftraggeber erkennt mit seiner Auftragserteilung unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ausdrücklich an. Abweichungen von den vorliegenden Bedingungen, insbesondere mündliche Zusagen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
  5. Eigentumsvorbehalt: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum des Auftragnehmers (Montagearbeitern dürfen erst nach Bezahlung erfolgen)

2. Vertragsabschluss

  1. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn dieser von beiden Vertragspartnern akzeptiert wird.
  2. Mündliche Bestellungen stellen eine Willenserklärung zur Auftragserteilung dar. Ebenso per E-Mail bestätigte Angebote zählen als Willenserklärung zur Auftragserteilung. Unsere Auftragsbestätigung samt den Lieferbedingungen und Anhängen ist Vertragsbestandteil, der Auftraggeber erklärt sich nach Zahlungs-/Anzahlungsleistung mit allen Unterlagen aus der Auftragsbestätigung einverstanden.
  3. Der Auftraggeber hat Kontroll- und Prüfungspflicht. Da eine Auftragsbestätigung oft viele Vereinbarungen beinhaltet, muss der Auftraggeber die finale Auftragsbestätigung kontrollieren und ist für die Korrektheit des Leistungsverzeichnisses verantwortlich.
  4. Alle Zeichnungen (auch die des Auftraggebers) sind nur Vorschläge und dienen lediglich als Planungshilfe für den Auftraggeber, um die Zusammenstellung der Elemente zu vereinfachen. Als verbindliches Auftragsdokument ist einzig und allein das Leistungsverzeichnis des Auftragnehmers (Auftragsbestätigung / Rechnung) verpflichtend. Zeichnungen können Fehler beinhalten. Der Auftraggeber ist verpflichtet die Auftragsbestätigung genaustens zu überprüfen. Die Produktion einer Zaun- und Toranlage erfolgt gemäß dem finalen Leistungsverzeichnis.
  5. Alle Fotos und Visualisierungen sind Beispiele. Verbindlich ist lediglich das Leistungsverzeichnis des Auftragnehmers.
  6. Sofern der Unternehmer die Ware auf elektronischen Weg bestellt, wird der Vertragstext von dem Auftragnehmer gespeichert und dem Unternehmen auf Verlangen nebst der vorliegenden AGBS per E-Mail zugesandt.
  7. Angebote sind freibleibend und werden nur durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen wirksam.
  8. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen begleitenden Angebotsunterlagen behält sich der Auftragnehmer urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Diese dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Verändern, Vervielfältigen der Angebote ist unzulässig. Werden die Unterlagen des Auftragnehmers, ohne Erlaubnis, Dritten zur Verfügung gestellt, berechnet der Auftragnehmer einen Schadensersatz von 120,- EUR zzgl. MwSt. pro eingesetzter Arbeitsstunde, mindestens jedoch als Pauschale von 200,- EUR zzgl. MwSt.).
  9. Sofern kein Rücktrittsrecht vorliegt (Siehe Widerruf für Verbraucher), werden beim Rücktritt vom Vertrag Stornogebühren für entstandene Kosten berechnet. Der Minimalaufwand für bereits erbrachte Abwicklung beträgt 400,- EUR zzgl. MwSt..

3. Lieferbedingungen, Lieferzeit und Entladung (bei Zaun- und Torbestellungen per Speditionslieferung

  1. Die Lieferung erfolgt nur zu Lieferbedingungen des Auftragnehmers. Bei der Lieferung von Zaunsystemen haben Auftraggeber einen zusätzlichen Aufwand und Verpflichtungen.
  2. Untersuchungs- und Rügepflicht § 377 HGB: Der Auftraggeber ist verpflichtet die Ware nach Erhalt zu prüfen, dabei ist bei der Anlieferung die Strechfolie vollständig zu entfernen (bei Zaun- und Torsystemen, die per Spedition angeliefert werden). Eventuelle Mängel sind sofort anzuzeigen. Reklamationen sind per E-Mail zu senden, an: reklamation@zaun-factory.de
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet die Ware zu entladen und den Lieferschein selber oder durch eine beauftragte Person zu unterschreiben.
  4. Der Auftraggeber stellt sicher, dass am Tag der Anlieferung er oder eine von ihm betraute Person anwesend ist.
  5. Die Ware wird, wenn nicht anders vereinbart, ab Werk zum Auftraggeber „bis Bordsteinkante“ geliefert. Der Fahrer hilft in der Regel bei der Entladung. Der Auftraggeber ist jedoch für das Entladen der Ware verantwortlich. Für die Entladung sollten Helfer oder ein Umzugsunternehmen/Dienstleister eingeplant werden.
  6. Nach erfolgter Lieferung ist der Auftraggeber verpflichtet die Elemente auszupacken und die Stretchfolie zu entfernen sowie eventuellen Produktionsstaub zu beseitigen (weitere Hinweise zum Produktionsstaub unter Punkt 6).
  7. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die während der Entladung eintreten.
  8. Die Lieferung erfolgt in der Zeit zwischen 07.00 und 20.00 Uhr. Zeitfensterangaben dienen nur zur Orientierung als Planungshilfen. Einzuplanen ist der ganze Liefertag.
  9. Teillieferungen sind zulässig, soweit nichts Gegenteiliges ausgemacht wurde.
  10. Angaben zu Lieferzeiten sind unverbindlich, werden jedoch mit äußerster Sorgfalt eingehalten, aber nicht gewährleistet.
  11. Ist bei Mitteilung der Änderung das bestellte Produkt bereits zum Teil gefertigt, so dass es durch uns voraussichtlich temporär nicht anderweitig verwendet werden kann, muss der ursprüngliche Auftrag bestehen bleiben, oder der Auftraggeber hat den vereinbarten bzw. verlangten Preis zu entrichten.
  12. Unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb des Willens des Auftragnehmers liegen verlängern die Lieferzeit angemessen. Dies gilt auch für Streiks, Pandemien, Aussperrung, Materialmangel und sonstige unvorhergesehene Betriebsstörungen, Verzögerung bei der Beförderung, etc.
  13. Überschreitungen der Lieferfristen stellen keine Schadensersatzansprüche oder Rücktrittsrecht vom Vertrag dar.
  14. Verspätete Lieferung: Bei der Lieferung von Zäunen und Toren, kann es vorkommen, dass sich Fertigungstermine oder Liefertermine verschieben können – in der Regel sind Artikel, die individuell angefertigt werden innerhalb von 6 Wochen abholbereit und lieferbar. Der Auftragnehmer nimmt ausdrücklich keine Aufträge mit einer Deadline an. Der Auftragnehmer bemüht sich, den Auftrag fristgerecht auszuliefern, weist jedoch darauf hin, dass keine Kosten in Zusammenhang mit einer verspäteten Lieferung übernommen werden können (Vertragsstrafen, Mitarbeiterkosten, Urlaub, etc.).
  15. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder den sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt auf den Unternehmer über.
  16. Die Wahl des Beförderungsweges und Beförderungsmittels erfolgt durch den Spediteur. Der Versand erfolgt auf Kosten des Auftraggebers.
  17. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über den Lieferstatus ausschließlich per E-Mail.
  18. Falls der Auftraggeber abwesend ist oder die Ware am vereinbarten Tag der Anlieferung nicht empfangen kann, sind alle entstandenen Kosten, die den Rücktransport, die Umladung, die Lagerung sowie den erneuten Transport betreffen vom Auftraggeber zu tragen.

4. Preispolitik und Zahlungen

  1. Sämtliche Angebote, Lieferzeiten und Preise sind freibleibend (siehe 2. Vertragsabschluss).
  2. Soll die Lieferung oder Leistung einige Monate nach Vertragsabschluss oder später erfolgen und diesbezüglich Abwandlungen eintreten, behalten wir uns eine entsprechende Anpassung vor.
  3. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung gegen Vorkasse (Überweisung vorab).
  4. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. In diesem Fall berechnen wir Mahngebühren und Verzugszinsen seit Fälligkeit, sofern der Auftragnehmer nicht einen höheren Schaden geltend machen kann.
  5. Individuell kalkulierte Preise, können von den aktuellen Preislisten abweichen.

5. Gewährleistung, Garantie und Reklamation

  1. Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
  2. Produkte die gemäß dem Leistungsverzeichnis des Auftraggebers hergestellt worden sind, stellen keinen Mangel dar. Zeichnungen und Fotos sind keine Auftragsgrundlage und können vom Leistungsverzeichnis abweichen (siehe Kontroll- und Prüfungspflicht des Auftraggebers unter Punkt 2.).
  3. Falls für bestimmte Produkte eine Garantie besteht, ist diese in den Garantiebedingungen des erworbenen Produkts (Leistungsverzeichnis) aufgeführt.
  4. Der Auftragnehmer ist unverzüglich über Mängel schriftlich zu informieren. Warenlieferungen sind vom Auftraggeber zum Zeitpunkt der Anlieferung zu überprüfen. Jede Reklamation wird per E-Mail verfasst, an: reklamation@zaun-factory.de
  5. Für die Bearbeitung einer Reklamation sind aussagekräftige Fotos oder Videos sowie eine genaue Beschreibung der Mängelanzeige erforderlich.
  6. Die Beantwortung einer Reklamation kann bis zu 14 Tage in Anspruch nehmen.
  7. Falls zur Mängelbeseitigung eines fehlerhaften Produktes, eine Neuproduktion erforderlich ist, nimmt die Neuproduktion die gleiche Fertigungszeit, wie der ursprüngliche Fertigungstermin in Anspruch.
  8. Falls eine Rücksendung von reklamierten Artikeln erforderlich ist, ist der Auftraggeber für die Vorbereitung der Artikel zum Versand sowie für die Beladung des LKW verantwortlich – dies gilt auch bei automatischen Torantrieben.
  9. Schlägt die Nachlieferung fehl, kann der Auftraggeber nur nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  10. Handelsübliche Qualitätsabweichungen bleiben vorbehalten. Sie stellen keine Mängel dar (siehe Produkteigenschaften und Hinweise).
  11. Werden die Unzulänglichkeiten bei der Verarbeitung erkennbar, ist die Verarbeitung sofort abzubrechen. Verarbeitete Waren können nicht reklamiert werden.
  12. Unabhängig davon sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen bei selbstverschuldetem Mangel durch den Auftraggeber oder Dritte, natürliche Abnutzung, eigens durchgeführte Schweiß- und Bohrarbeiten, fehlerhafte oder nachlässige Anwendung, übermäßiger Beanspruchung, mangelhaften Baugrund, es sei denn die Mängel sind auf Verursachen des Auftraggebers zurückzuführen.
  13. Für Schäden der vom Auftragnehmer gelieferten Waren haftet der Produktionsbetrieb unter Verwerfung weiterer Ansprüche wie folgt: Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Auftragnehmer ausreichend Zeit zur Feststellung des behaupteten Mangels einzuräumen. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, es sei denn eine Ersatzlieferung kann nicht vorgenommen werden.
  14. Es besteht grundsätzlich keine Gewährleistungspflicht für Schäden, die Aufgrund der stofflichen Beschaffenheit oder Abnutzung durch Gebrauch entstehen.
  15. Weitere Ansprüche des Auftraggebers insbesondere auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Bei Verbrauchergeschäften bleibt der § 439 unberührt. Die Ansprüche auf Gewährleistung verjähren in 24 Monaten (gilt nicht für einen Garantiefall) im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Falls der Auftraggeber Unternehmer ist, beträgt die Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche ein Jahr (gilt nicht für einen Garantiefall).

6. Vermittlung von Montagefirmen und externen Dienstleistern

  1. Wird ein externes Unternehmen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vermittelt, so werden nur die zur Erstellung eines Angebotes erforderlichen Kundendaten, wie Anschrift, Kontaktdaten und Informationen zur Dienstleistungsart, gemäß den Datenschutzbestimmungen ein an den Dienstleister weitergegeben.
  2. Der Auftragnehmer fungiert ausschließlich als Lieferant und ist für die Lieferung oder die Übergabe der Waren verantwortlich. Der Auftragnehmer bietet KEINE Montage- und Bauleistungen an.
  3. Fragt der Auftraggeber nach einem Angebot für Montagedienstleistung der angebotenen Waren, so überprüft der Auftragnehmer die Verfügbarkeit in der Region. Steht ein externes Unternehmen für die Erbringung der gewünschten Dienstleistungen zur Verfügung, so vermittelt der Auftragnehmer dieses Dienstleistungsangebot an den Auftraggeber. Falls der Auftraggeber die durch den Dritten angebotene Dienstleistung beauftragt, so wird der Dienstleistungsanteil von dem externen Unternehmen gesondert abgerechnet.
  4. Beauftragt der Auftraggeber die Lieferung oder die Übergabe einer Ware mit Dienstleistung durch einen externen Dienstleister, so ist der Auftragnehmer für die Lieferung / Übergabe der mangelfreien Ware verantwortlich. Reklamationen, die die Montagedienstleistung betreffen, sind an den externen Dienstleister zu richten. Reklamationen, die Mängel an der Ware betreffen, sind an den Auftragnehmer zu richten.

7. Produkteigenschaften und Hinweise zu Zaun- und Torsystemen

  1. Individuell angefertigte Zäune und Tore können sich von Standarderzeugnissen unterscheiden (Maschung, Profilparameter, Ausstattung), da diese an den Kundenwunsch angepasst werden müssen. Minimale Abweichungen die keine Funktionsfähigkeit und Nutzbarkeit der Elemente betreffen, stellen keinen Mangel dar. Kleine Ästhetische Abweichungen sind zumutbar.
  2. Torsysteme können unterschiedliche Anforderungen erfüllen: Übersteigschutz, besondere Öffnungsrichtungen (alle Tore haben als Standard 90° Scharniere), Anpassung an Gefälle, Anpassung an Automatikantriebe, besondere Pfostenparameter, Spezial-Zutrittstechnik, Übergreifschutz, besondere Bodenanschläge, Bodenriegel und Torfeststeller, etc. Sofern uns keine Informationen vorliegen, sind die angebotenen Tore als Standardtore dimensioniert. Der Auftraggeber ist für die Beschreibung der Anforderungen verantwortlich.
  3. Tore mit Bodenriegel verfügen über einen Standardbodenriegel, der von innen (Grundstückseite) entriegelt werden kann.
  4. Tore mit Automatikantrieb werden ohne Zubehör für manuelle Tore ausgestattet (Riegel, Anschlag, etc.), da dieses Zubehör durch die Automatikfunktion abgelöst werden kann.
  5. Sämtliche Bedienanleitungen für Antriebstechnik, elektrische Systeme wie Briefkastensäulen oder Kameras und Fernsprecher sowie Fundamentpläne für Schiebetore, werden in elektronischer Form versendet.
  6. Die Montage von Toren und Zäunen ist von erfahrenen Monteuren/Fachfirmen durchzuführen. Der Monteur ist für die Einhaltung der Sicherheits- und Montagevorschriften verantwortlich. Das gilt insbesondere für die Antriebstechnik. Weitere Hinweise sind in der Bedienanleitung der Antriebstechnik enthalten.
  7. Angebotene Automatikantrieb-Sets für Tore, sind Vorschläge. Der Auftraggeber ist für die Wahl der Antriebstechnik verantwortlich. Nur die Angabe des Antriebmodells ist in Angeboten des Auftragnehmers verbindlich. Ausgepackte und bereits installierte Automatikantriebe können nicht umgetauscht werden. Der Auftragnehmer bietet keine Beratung für E-Antrieb-Zubehör an. Der Auftraggeber ist verpflichtet selber die passende Anlage zu planen, ggf. sind hier Gespräche mit dem Installateur erforderlich.
  8. Stahl reagiert auf thermische Veränderungen. Daher kann es vorkommen, dass sich bei verändernden Temperaturen Stahlelemente ausdehnen oder zusammenziehen. Dies ist kein Mangel, sondern ein physikalischer Prozess. Durch ein einfaches nachjustieren der regulierbaren Aufhängungen können die Pforten oder Tore neureguliert werden.
  9. Tore und Zaunsysteme mit Hohlprofilen haben häufig Metallreste und feine Metallspäne im Innenraum der Profile (Produktionsstaub), die sich erst nach Vertikalstellung der Elemente im unteren Bereich ablagern können. Kurzfristig nach erfolgter Lieferung und Montage kann dieser Produktionsreststaub an den Hohlprofil-Öffnungen eine Verschmutzung, die als punktuelle Korrosion sichtbar ist, bilden. Der Produktionsstaub muss nach der Montage entfernt werden. Nach ca. einer Woche nach der Montage sollten die durch den Produktionsstaub verursachten Verschmutzungen mit einem feuchten Lappen beseitigt werden. Die punktuellen Verunreinigungen stellen keine Korrosion der Elemente dar. Diese zählen auch nicht zum Produktmangel und sind völlig branchenüblich. Eine nicht beseitigte Verunreinigung kann jedoch die Oberfläche der Elemente punktuell beschädigen.
  10. Pulverbeschichtete Scharnierhalterungen von Flügeltoren können manuell nachgebesserte Lackstellen oder punktförmige Lackrisse aufweisen. Das ist bei der Produktion von Toren üblich und stellt keinen funktionellen Mangel dar. Die darunterliegende Zinkschicht sichert den Korrosionsschutz. Sonstige aus drei Meter Entfernung nicht erkennbaren Lack-Unvollkommenheiten, stellen keine reklamierbaren Mängel dar.
  11. Doppelstabmatten-Zaunpfosten mit Mattenhaltern können in einem Liefersatz unterschiedliche Mattenhalter aufweisen. Es ist möglich, dass ein Zaunpfosten lediglich vorinstallierte Mattenhalter vorweist und die Kunststoffmattenhalter bei der Montage festgeschraubt werden müssen.
  12. Kunststoffmattenhalter am Zaunpfosten werden mit Blindnietmuttern installiert. Dadurch kann es vorkommen, dass am Zaunpfosten einige Blindnietmutter-Gewinde nicht verschraubt werden können. Das ist eine markt- und branchenübliche Eigenschaft von Stabmatten-Zaunpfosten.  
  13. Rechteckhohlprofile der Zaunfelder, Torfeldfüllungen oder Pfostenprofile, können sichtbare Schweißnähte aufweisen, die erst nach der Pulverbeschichtung zu erkennen sind. Dadurch können einzelne Profile ästhetisch von glatten Profilen abweichen. Dies ist bei Stahl-Zaunsystemen üblich und stellt keinen Mangel dar.
  14. Stahl-Zaunsysteme können an Schweißnähten, C-Trägern, Ecken/Kanten oder im Bereich von eingebrachten Blindnietmuttern minimale punktuelle Korrosion bilden.
  15. Keine qualitative Beeinträchtigung stellen folgende Materialeigenschaften dar. Diese sind bei feuerverzinkten Waren nach DIN EN ISO 1461 völlig normal und können auftreten:
    1. Die Oberflächen einzelner Stahlelemente innerhalb einer Bestellung, können sich optisch unterscheiden. Im Laufe der Zeit wird sich das Material jedoch optisch so weit angleichen, dass kein Unterschied mehr erkennbar sein wird.
    2. Je nach Lagerung kann die Oberfläche ein so genanntes blumiges oder streifiges Muster ausbilden. Demnach können sich die Stahlelemente optisch unterscheiden.
    3. „Weißrost“ – weißliche Ausblühungen. | Zinkrückstände können verbleiben. Sie können als schalen-, schuppen- oder blasenartige Erhebungen ausfallen, als „Laufnasen“ an den Kanten auftreten oder sogar als „Nadelspitzen“ hervorstehen.
    4. Im frischen Zustand sieht die Zinkschicht hellglänzend aus, nach einiger Zeit reift diese Schicht metallisch-kristallin. Im weiteren Verlauf reagiert Zink mit der Luft und bildet eine witterungsbeständige Schutzschicht aus Zinkoxid und Zinkcarbonat. Danach entsteht die mittelgraue bis dunkelgraue Oberfläche

 

  1. Zaun- und Torsysteme mit dichter Füllung: Bei Zaun- und Torflügeln mit dichter Profilanordnung kann es bei Stürmen oder an sehr windigen Standorten, bei starker Windeinwirkung zu einem Segeleffekt kommen. Die Zaunsysteme sind an Standorten mit starken Winden nicht geeignet. Im Falle einer Sturmwarnung ist es erforderlich die Zaun- und Torelemente abzustützen oder anderweitig gegen das Umfallen abzusichern. Sturmschäden sind Versicherungsfälle und keine stellen keine reklamierbaren Schäden dar. Bei einer Zaun- und Torhöhe über 1400 mm sollten keine blickdichten Zaun- und Tormodelle angewendet werden. Hier empfehlen wir Zaunmodelle mit einem größeren Spalt zwischen den Profilen. Wünscht der Kunde dennoch eine volle, blickdichte Zaunfeldfüllung, so erfolgt das auf ausdrücklichen Kundenwunsch und ist von uns nicht empfohlen.

 

8. Widerruf für Verbraucher

  1. Es gilt das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher (§355 BGB). Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt ausschließlich für Lagerware. Produkte, die individuell für den Kunden hergestellt werden sind vom Widerruf ausgeschlossen.
  2. Für folgende Produkte gilt nach §355 BGB kein Widerrufsrecht: Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Rücktrittsfrist auftreten können; Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind; Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden
  3. Der Käufer trägt die Kosten für die Rücksendung der Ware. Bei Zäunen und Toren handelt es sich um nicht paketversandfähige Ware.
  4. Die Kosten der Rücksendung, entsprechen den unrabattierten kosten der Hinsendung.

Widerrufsbelehrung für Verbraucher: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Lucyna Galus | Zaun-factory.de, Flottenstraße 24, 13407 Berlin, info@zaun-factory.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Hin-Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, an Lucyna Galus, Flottenstraße 24, 13407 Berlin. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Ende der Widerrufsbelehrung.

9. Widerruf für Verbraucher

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen davon unberührt.